
Das kann ich für Sie tun
Im Rahmen meiner Behörden
Zu einem fort
An dieser Stelle kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt kann ich auf Risiken hinweisen, zu Optimierungen der Planung beitragen, brandschutz
Viel Arbeit lässt sich vermeiden, wenn die Ausein
Grundsätzlich stehe ich beratend für Gebäude aller Gebäude
Das kann ich leider nicht für Sie tun
Aufgrund meines bestehenden Beschäftigungs
– Bearbeitung von Bauvorhaben, welche sich im Bereich der Vorbehalts
– Bearbeitung von Bau
Dies betrifft Abweichungen nach §69 HBauO und Entscheidungen nach §51 HBauO zum Brandschutz, sofern von Vorgaben der BSW abgewichen werden soll, bei:
– Hochhäusern
– Industriegebäuden gemäß der Industriebau
– Regallagern mit einer Oberkante Lager
– Verkaufs
– Versammlungs
– Beherbergungs
– Krankenhäusern und Pflege
– Kindertages
– allgemeinbildenden Schulen